In unserem täglichen Leben gibt es einige genetische Krankheiten, die schwerwiegender und stark vererbbar sind. Wenn diese Patienten heiraten und Kinder bekommen, können sie die Krankheit an die nächste Generation weitergeben, was für die nächste Generation sehr schmerzhaft ist. Daher ist es am besten, keine Kinder mit einigen genetischen Krankheiten zu bekommen. Es gibt auch viele Krankheiten in dieser Hinsicht. Beispielsweise sind schwere geistige Behinderung und schwere Schizophrenie nicht für eine Heirat oder die Geburt von Kindern geeignet. Welche genetischen Erkrankungen verhindern eine Heirat oder die Geburt eines Kindes? 1. Sie können heiraten, sind aber nicht geeignet, Kinder zu bekommen. 1) Entweder der Mann oder die Frau leidet an einer autosomal-dominanten genetischen Erkrankung, wie etwa progressive Muskeldystrophie (Gesichts-, Schulter- und Oberarmdystrophie), angeborene Osteogenesis imperfecta, Achondroplasie, erbliche, zur Erblindung führende Augenkrankheit usw. 2) Beide Parteien leiden an derselben autosomal-rezessiven Erbkrankheit, etwa systemischem Albinismus, hypophysärem Kleinwuchs, Mikrozephalie, Hämophilie (Typ A, B, C), Achromatopsie und angeborener Taubstummheit. 3) Beide Ehepartner leiden an den folgenden, häufig vorkommenden familiären genetischen Erkrankungen, beispielsweise an instabilen Zuständen von Patienten mit Schizophrenie oder manisch-depressiver Psychose sowie an primärer Epilepsie. 2. Sie können heiraten, müssen aber die Zahl Ihrer Kinder beschränken. Diese können in vier Typen unterteilt werden: (1) Patienten mit genetischen Erkrankungen, die nicht heiraten können, wie z. B. Patienten mit schwerer erblicher geistiger Behinderung, schwerer Schizophrenie oder manisch-depressiver Psychose oder Patienten mit multiplen Chromosomenaberrationen. (2) Patienten mit genetischen Erkrankungen, die heiraten dürfen, aber keine Kinder bekommen dürfen. Es gibt viele solcher genetischen Erkrankungen, wie zum Beispiel erbliche Kleinhirnbewegungsstörungen, angeborene Osteogenesis imperfecta, systemischer Albinismus, Mikrozephalie, angeborene Taubstummheit, primäre Epilepsie usw. (3) Personen mit genetischen Erkrankungen, die das Geschlecht bei der Fortpflanzung einschränken müssen, sollten das Geschlecht ihrer Kinder kontrollieren. Bei Hämophilie und progressiver Muskeldystrophie dürfen beispielsweise nur weibliche Föten behalten werden, und die Schwangerschaft muss abgebrochen werden, wenn der Fötus männlich ist. (4) Patientinnen, die nach der Schwangerschaft engmaschig überwacht werden müssen: Patientinnen mit bestimmten genetischen Erkrankungen können zwar heiraten, müssen sich aber nach der Schwangerschaft einer pränatalen Diagnostik unterziehen und können die Schwangerschaft erst fortsetzen, wenn festgestellt wurde, dass der Fötus normal ist. Wenn beispielsweise eine Patientin mit balancierter Chromosomentranslokation oder Thalassämie schwanger wird und die pränatale Diagnose bestätigt, dass der Fötus abnormal ist, sollte die Schwangerschaft abgebrochen werden. |
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