Müll muss klassifiziert werden, und die erste Schadstoffart ist die schwerwiegendste. Es bedarf oft einer besonderen Behandlung, da es sonst dem Körper schadet. Im Allgemeinen werden Schadstoffe dieser Art in die Natur abgegeben und wirken sich somit auf die Gesundheit der Menschen aus. Abwasser muss an einer dafür vorgesehenen Stelle abgeleitet werden und darf nicht direkt in Flüsse eingeleitet werden. Es ist nicht nur schädlich für die Fische und Garnelen im Aquarium, sondern kann auch leicht zu übermäßigem Algenwachstum führen. Zur ersten Kategorie von Schadstoffen zählen alle ernsthaft gesundheitsschädlichen Stoffe , die leicht großen Schaden in der Umwelt anrichten können und deshalb streng kontrolliert werden müssen. Abwasser, das solche schädlichen Schadstoffe enthält, muss am Auslass der Werkstatt oder der Werkstattbehandlungseinrichtung beprobt werden, unabhängig von der Industrie und der Abwasserableitungsmethode oder der Funktionskategorie des aufnehmenden Gewässers, und seine maximal zulässige Emissionskonzentration muss den Bestimmungen unter „Maximal zulässige Emissionskonzentration von Schadstoffen der ersten Kategorie“ entsprechen, die in dieser Norm aufgeführt sind. In den Schutzgebieten erster Stufe von zentralen städtischen Trinkwasserquellen, wichtigen Sehenswürdigkeiten und vom Staat ausgewiesenen historischen Gewässern, wertvollen Fischschutzgebieten und anderen Wasserschutzgebieten mit besonderem wirtschaftlichen und kulturellen Wert sowie Badestränden und Aquakulturfarmen dürfen keine neuen Abwassereinleitungen gebaut werden. Bestehende Abwassereinleitungsanlagen müssen von den örtlichen Umweltschutzbehörden streng kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass die Wasserqualität der aufnehmenden Gewässer den Wasserqualitätsstandards für die angegebenen Zwecke entspricht. Als Schadstoffe der Kategorie I werden solche bezeichnet, die sich in der Umwelt oder in Tieren und Pflanzen anreichern können und langfristig negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben . Abwasser, das solche schädlichen Schadstoffe enthält, muss am Auslass der Werkstatt oder der Werkstattbehandlungseinrichtung beprobt werden, unabhängig von der Industrie und der Abwasserableitungsmethode oder der Funktionskategorie des aufnehmenden Gewässers, und seine maximal zulässige Emissionskonzentration muss den Bestimmungen unter „Maximal zulässige Emissionskonzentration von Schadstoffen der ersten Kategorie“ entsprechen, die in dieser Norm aufgeführt sind. Schadstoffe der Kategorie II sind Schadstoffe, deren langfristige Auswirkungen geringer sind als die von Schadstoffen der Kategorie I. Wenn Proben am Auslass der Schadstoffausstoßeinheit entnommen werden, muss ihre maximal zulässige Emissionskonzentration den in dieser Norm aufgeführten Bestimmungen unter „Maximal zulässige Emissionskonzentration von Schadstoffen der Kategorie II“ entsprechen. Diese Norm legt fest, dass die Einleitung von Abwasser in Oberflächengewässer und städtische Abwasserkanäle entsprechend den Funktionsanforderungen der Oberflächengewässergebiete und dem Bestimmungsort der Abwassereinleitung gemäß den Normen der ersten, zweiten und dritten Ebene erfolgen muss. |
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