Familienstreitigkeiten waren schon immer eine sehr lästige Angelegenheit. Schließlich hat jede Familie ihre eigenen Probleme. Bei den Familienstreitigkeiten machen die Streitigkeiten zwischen Mann und Frau den größten Anteil aus. Wenn Ihre Frau schwanger ist und Sie um die Scheidung bittet, wie sollten Sie reagieren? Liebt sie Sie nicht mehr? Oder ist es ein psychologisches Problem, das durch die Schwangerschaft verursacht wurde? Wir Männer müssen auf die Gedanken der Mädchen achten und dürfen ihnen keine wilden Gedanken erlauben. Sehen wir uns an, wie man mit einer schwangeren Frau umgeht, die die Scheidung verlangt. 1. Wie läuft das Scheidungsverfahren ab, wenn eine schwangere Frau die Scheidung einreicht? Das Verfahren für eine schwangere Frau, die die Scheidung beantragt, sieht vor, dass beide Parteien persönlich bei der Eheregistrierungsbehörde erscheinen, bei der eine Partei registriert ist. Die Eheregistrierungsbehörde prüft den Antrag. Wenn die Scheidungsbedingungen erfüllt sind, wird der Antrag registriert. Wenn die Partei, die die Scheidung beantragt, Betrug begeht oder die Scheidungsregistrierung durch Täuschung erlangt, wird die Scheidungsregistrierung widerrufen. 2. Artikel 34 des Ehegesetzes besagt, dass der Mann während der Schwangerschaft der Frau, innerhalb eines Jahres nach der Geburt und innerhalb von sechs Monaten nach dem Schwangerschaftsabbruch nicht die Scheidung einreichen kann. Dies gilt nicht, wenn die Frau die Scheidung einreicht oder wenn das Volksgericht es für erforderlich erachtet, dem Scheidungsantrag des Mannes stattzugeben. Daher kann eine schwangere Frau die Scheidung beantragen. Wenn beide Parteien zur Scheidung bereit sind und keine Einwände gegen die Aufteilung des Vermögens haben, können sie sich an das örtliche Zivilamt wenden, um die Scheidungsregistrierungsverfahren durchzuführen. Wenn eine schwangere Frau die Scheidung beantragt, stehen ihr folgende Scheidungsvereinbarungsverfahren zur Verfügung: 1. Geltung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen beide Parteien den Antrag persönlich bei der Eheregisterbehörde stellen, bei der eine Partei eingetragen ist, und dürfen keine andere Person damit beauftragen, in ihrem Namen zu handeln. Bei der Antragstellung sollten alle Parteien Meldebescheinigungen, Meldebescheinigungen, Empfehlungsschreiben ihrer Arbeitseinheiten oder Dorf- bzw. Einwohnerkomitees, Scheidungsvereinbarungen, Heiratsurkunden usw. mitbringen, damit die Registrierungs- und Verwaltungsbehörden die Identität der Parteien überprüfen und die Zuständigkeit bestimmen können. II. Überprüfung Nach Annahme des Scheidungsantrags der Parteien führt die Eheregistrierungsbehörde innerhalb eines Monats eine Prüfung durch. Während des Prüfungsprozesses sollte sie den Inhalt der Vereinbarung vollständig verstehen und insbesondere darauf achten, ob die Absicht beider Parteien, die Scheidung zu beantragen, aufrichtig ist und ob Angelegenheiten wie Kindesunterhalt, Unterstützung bei Lebensschwierigkeiten eines Ehepartners, Vermögensaufteilung und Schuldenregelung angemessen sind. Drei: Registrierung Nach Prüfung durch die Eheregistrierungsbehörde muss die Ehe registriert werden, wenn die Scheidungsbedingungen erfüllt sind. Es muss eine Scheidungsurkunde ausgestellt und die Heiratsurkunde annulliert werden. Wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind und die Ehe nicht registriert wird, muss der Grund für die Nichtregistrierung schriftlich angegeben werden. Die Ehe wird aufgelöst, sobald die Parteien die Scheidungsurkunde erhalten. Kommt eine der Parteien bei einer Scheidung ihren Verpflichtungen aus der Scheidungsvereinbarung nicht nach, kann die andere Partei eine Zivilklage vor dem Volksgericht einreichen. Viertens: Stornierung Wenn die Parteien, die die Scheidung beantragen, Betrug begehen oder betrügen, um eine Scheidungsregistrierung zu erhalten, annulliert die Eheregistrierungsbehörde die Scheidungsregistrierung, erklärt die Auflösung der Ehe zwischen den Parteien für ungültig, nimmt die Scheidungsurkunde zurück und verhängt gegen die Parteien eine Geldstrafe von höchstens 200 Yuan. Wenn eine Partei der Ansicht ist, dass sie die Scheidungsbedingungen erfüllt, kann sie gemäß dem Gesetz eine administrative Überprüfung beantragen. Wenn sie mit der Entscheidung zur Überprüfung nicht zufrieden ist, kann sie gemäß dem Gesetz ein Verwaltungsverfahren einleiten. |
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