Der Grund, warum wir in unserem Leben immer Elektrizität nutzen können, ist die Existenz von Umspannwerken. In einem Umspannwerk herrscht eine sehr hohe Spannung und normalerweise ist dort ein „Zufahrt verboten“-Schild angebracht, hauptsächlich um zu verhindern, dass die Spannung und Strahlung des Umspannwerks zu große Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben. Umspannwerke stellen für Kinder eine größere Gefahr dar. Eltern sollten ihren Kindern daher sagen, dass sie sich nicht in die Nähe von Umspannwerken begeben sollen. Welche Gefahren bestehen also bei Umspannwerken für Menschen?
Auf Kinder und Jugendliche hat dies größere Auswirkungen, auf Erwachsene jedoch weniger, da sich Kinder in der Wachstumsphase befinden und ihre körperliche Entwicklung noch nicht ausgereift ist. Wenn sie sich zu häufig der Umspannstation zu nahe kommen, kann dies zu körperlichen Erkrankungen führen. Freunde, die Kinder zu Hause haben, sollten daher vermeiden, dass sich diese der Unterstation nähern, und dennoch den oben genannten Sicherheitsabstand einhalten.
1. Gemäß den nationalen „Maßnahmen zur Kontrolle elektromagnetischer Strahlung“ sind 100 kV und mehr Projekte mit starker elektromagnetischer Strahlung. Artikel 20 legt fest: In der Nähe von konzentriert genutzten großen elektromagnetischen Strahlungsgeräten oder Hochfrequenzgeräten dürfen im Einklang mit den Anforderungen des Umweltschutzes und der Stadtplanung in dem geplanten Sperrgebiet keine Wohnhäuser, Kindergärten und andere empfindliche Gebäude errichtet werden. 2. Es wird davon ausgegangen, dass die geltenden nationalen Vorschriften vorschreiben, dass für den Bau von Stromversorgungsanlagen über 100 KV eine behördliche Genehmigung der Umweltschutzbehörde eingeholt werden muss. Zu den Indikatoren für die Umweltschutzbewertung zählen vor allem elektrische Felder, magnetische Felder, Funkstörungen und Lärm. 3. In Wohngebieten errichtete Stromversorgungsanlagen müssen eine behördliche Umweltschutzgenehmigung besitzen und die folgenden Standards erfüllen: Die elektrische Feldstärke im Industriefrequenzbereich darf 4 Kilovolt pro Meter nicht überschreiten; die magnetische Induktionsstärke darf 0,1 Millitesla nicht überschreiten; die Funkstörungen dürfen bei 110-kV-Projekten 53 Dezibel und bei 500-kV-Projekten 55 Dezibel nicht überschreiten; die Lärmbelästigung darf tagsüber 55 Dezibel und nachts 45 Dezibel nicht überschreiten. Solange diese Indikatoren eingehalten werden, gibt es aus Umweltschutzgründen keine strengen Anforderungen an den Abstand zwischen relevanten Geräten und Gebäuden.4. Laut der Umweltschutzbehörde gelten in meinem Land derzeit bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Abstands zwischen Geräten und Gebäuden. Beispielsweise muss ein allgemeines 10-kV-35-kV-Umspannwerk vorne mehr als 12 Meter und seitlich mehr als 8 Meter von Wohngebäuden entfernt sein. Beim Bau von Umspannwerken über 35 kV muss die Vorderseite mehr als 15 Meter und seitlich mehr als 12 Meter von Wohngebäuden entfernt sein. Das Umspannwerk in Kastenform muss mehr als 5 Meter von Wohngebäuden entfernt sein. |
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