Bei bildgebenden Untersuchungen kommt es immer wieder zu peinlichen Situationen, wenn es um die Untersuchung privater Körperteile wie Brust, Becken, Brust, Harnröhre usw. geht. Im Folgenden wird dieses medizinethische Phänomen kurz erörtert und es werden auch einige häufige Probleme erläutert, die bei bildgebenden Untersuchungen auftreten. Aufgefordert, sich auszuziehen? Entfernen Sie Artefaktstörungen und verbessern Sie die Bildschärfe. Beispielsweise konnte sich eine Frau nach einer Röntgenaufnahme ihrer Brust längere Zeit nicht beruhigen. Warum forderte der Arzt sie auf, ihren BH auszuziehen und bei der Untersuchung oben ohne zu erscheinen? Können Röntgenstrahlen nicht durch Kleidung dringen? Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei um reine Anforderungen der bildgebenden Prüftechnik handelt, nämlich um die Beseitigung von Artefaktstörungen und die Verbesserung der Bildschärfe. Als Patient sollten Sie darauf vertrauen können, dass der Arzt die Berufsethik einhält und bei der Untersuchung aktiv mitwirkt. Natürlich muss das medizinische Personal auch auf den Schutz der Privatsphäre der Patienten achten und öffentliche Auftritte vermeiden. Gleichzeitig sollten Sie diesbezüglich die Gefühle des Patienten berücksichtigen und auf harsche Ausdrücke wie „Kleidung ausziehen“ verzichten. Von einem Arzt berührt werden? Präzises Positionieren, Lokalisieren und Unterstützen der Diagnose. Bei einer Mammographie beispielsweise drückt der Kameratechniker auf die Brust, und der diagnostizierende Arzt untersucht und tastet die Brust ab, während er das Bild beobachtet. Beispielsweise können beim Fotografieren des Beckens, des Hüftgelenks und der Brustwirbelsäule private Organe wie das Schambein und das Brustbein berührt werden. Wenn der Grund erklärt werden muss, halte ich dies für eine angemessene Voraussetzung für eine genaue Positionierung, Lokalisierung und Unterstützung bei der Diagnose. Natürlich sollte das medizinische Personal bei der Durchführung dieser Operationen möglichst Handschuhe tragen, die Palpation stellt jedoch eine Ausnahme dar und muss mit bloßen Händen erfolgen. Sie weigern sich, von Familienangehörigen begleitet zu werden? Versuchen Sie, den Kontakt mit irrelevantem Personal zu vermeiden. Wenn beispielsweise ein männlicher Techniker eine Röntgenaufnahme der Brust einer Patientin macht, wird er die Begleitperson der Patientin bitten, den Untersuchungsraum zu verlassen, um eine unnötige Belastung der Begleitperson zu vermeiden. Einige Begleitpersonen könnten sich jedoch verwirrt fühlen und sogar medizinische Streitigkeiten verursachen. Der Autor hält es für notwendig, dem Patienten und dem Begleitpersonal vor der Untersuchung kurz zu erklären: „Röntgenstrahlen sind schädlich für den menschlichen Körper. Um unnötige Strahlung zu vermeiden, verlassen Sie bitte den Untersuchungsraum. Seien Sie versichert, dass wir den Patienten sorgfältig untersuchen werden.“ Wenn das Begleitpersonal dringend darum bittet, die Begleitung zu betreten, kann das medizinische Personal Verständnis zeigen und dem Begleitpersonal Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, die es vor der Durchführung der entsprechenden Untersuchungen tragen kann. |
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